Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Provision
Die IMMO.OFFICE MAKLER Immobilienmaklerin Gabriele Stock, Ober der Mühle 10, 42699 Solingen (auch genannt Maklerin) vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der/die Kunde/in des/der Makler/in verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch den/die Makler/in vermittelten Vertrag (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der/die Kunde/in zu den nachfolgenden Provisionszahlungen:
A.Verkäufer-bzw. Käuferprovision:
Im Falle einer Vermittlung gilt bei Wohnungen, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser das Prinzip der Provisionsteilung. Provisionsteilung heißt, dass mit dem Verkäufer eine Provision in einer gewissen Höhe vereinbart wird und diese Vereinbarung ebenso dann für den/die Käufer/in gilt. In der Regel verlangen wir 3,57 % inkl. MwSt. vom Verkäufer/in und somit auch 3,57 % inkl. MwSt. vom/von Käufer/in.
B.Verkäufer-bzw. Käuferprovision bei Gewerbeimmobilien:
Im Falle des Kaufs einer Gewerbeimmobilie wird eine Provision für den/die Käufer/in in Höhe von 4,76 % inkl. MwSt. fällig, für den/die Verkäufer/in wird eine Provision in Höhe von 0,00 % inkl. MwSt. erhoben.
C.Vermieterprovision bei Wohnräumen:
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der/die Vermieter/in, Auftraggeber/in, Besteller/in, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Provision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt. an den/die Maklerin zu bezahlen.
D.Mieterprovision bei Wohnräumen:
Die Mieter haben keine Provision an den Makler zu entrichten.
E. Vermieter -/ Mieterprovision bei Gewerberäumen:
Bei gewerblicher Vermietung hat der/die Vermieter/in eine Provision in Höhe von 1,19 Monatskaltmieten inkl. MwSt. an den/die Makler/in zu bezahlen, außer es ist etwas anderes vereinbart. Der/die Mieter/in hat eine Provision in Höhe von 3,57 % Monatskaltmieten inkl. MwSt. aus der jeweiligen Netto Monatsmiete zu bezahlen.
Die IMMO.OFFICE MAKLER Immobilienmaklerin Gabriele Stock, Ober der Mühle 10, 42699 Solingen (auch genannt Maklerin) vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der/die Kunde/in des/der Makler/in verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch den/die Makler/in vermittelten Vertrag (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der/die Kunde/in zu den nachfolgenden Provisionszahlungen:
A.Verkäufer-bzw. Käuferprovision:
Im Falle einer Vermittlung gilt bei Wohnungen, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser das Prinzip der Provisionsteilung. Provisionsteilung heißt, dass mit dem Verkäufer eine Provision in einer gewissen Höhe vereinbart wird und diese Vereinbarung ebenso dann für den/die Käufer/in gilt. In der Regel verlangen wir 3,57 % inkl. MwSt. vom Verkäufer/in und somit auch 3,57 % inkl. MwSt. vom/von Käufer/in.
B.Verkäufer-bzw. Käuferprovision bei Gewerbeimmobilien:
Im Falle des Kaufs einer Gewerbeimmobilie wird eine Provision für den/die Käufer/in in Höhe von 4,76 % inkl. MwSt. fällig, für den/die Verkäufer/in wird eine Provision in Höhe von 0,00 % inkl. MwSt. erhoben.
C.Vermieterprovision bei Wohnräumen:
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der/die Vermieter/in, Auftraggeber/in, Besteller/in, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Provision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt. an den/die Maklerin zu bezahlen.
D.Mieterprovision bei Wohnräumen:
Die Mieter haben keine Provision an den Makler zu entrichten.
E. Vermieter -/ Mieterprovision bei Gewerberäumen:
Bei gewerblicher Vermietung hat der/die Vermieter/in eine Provision in Höhe von 1,19 Monatskaltmieten inkl. MwSt. an den/die Makler/in zu bezahlen, außer es ist etwas anderes vereinbart. Der/die Mieter/in hat eine Provision in Höhe von 3,57 % Monatskaltmieten inkl. MwSt. aus der jeweiligen Netto Monatsmiete zu bezahlen.
§ 2 Entstehung und Fälligkeit des Provisionsanspruches
(1) Der Provisionsanspruch des/der Makler/in entsteht, sobald durch die Vermittlung oder den Nachweis des/der Makler/in ein wirksamer Hauptvertrag über das angebotene Objekt zustande gekommen ist. Es genügt, wenn die Tätigkeit des/der Makler/in für den Abschluss mitursächlich war.
(2) Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag inhaltlich vom ursprünglichen Angebot abweicht (z. B. Kauf statt Miete) oder wenn der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt, sofern die Parteien den Erwerb auf die ursprüngliche Tätigkeit des/der Makler/in zurückführen können.
(3) Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages, sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
(1) Der Provisionsanspruch des/der Makler/in entsteht, sobald durch die Vermittlung oder den Nachweis des/der Makler/in ein wirksamer Hauptvertrag über das angebotene Objekt zustande gekommen ist. Es genügt, wenn die Tätigkeit des/der Makler/in für den Abschluss mitursächlich war.
(2) Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag inhaltlich vom ursprünglichen Angebot abweicht (z. B. Kauf statt Miete) oder wenn der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt, sofern die Parteien den Erwerb auf die ursprüngliche Tätigkeit des/der Makler/in zurückführen können.
(3) Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages, sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
§ 3 Haftungsausschluss
Alle unterbreiteten Angebote des/der Makler/in sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben des/der Eigentümers/in oder sonstiger Dritter. Der/die Makler/in übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Der/die Makler/in ist nicht verpflichtet, die Angaben, die er von Dritten erhält, zu überprüfen.
Alle unterbreiteten Angebote des/der Makler/in sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben des/der Eigentümers/in oder sonstiger Dritter. Der/die Makler/in übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Der/die Makler/in ist nicht verpflichtet, die Angaben, die er von Dritten erhält, zu überprüfen.
§ 4 Weitergabe von Informationen
(1) Die Angebote und Informationen des/der Makler/in sind streng vertraulich und nur für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung des/der Makler/in untersagt.
(2) Gibt der/die Kunde/in die vom Makler erhaltenen Informationen unbefugt an einen Dritten weiter und kommt infolgedessen ein Hauptvertrag zwischen dem Dritten und dem /der Eigentümer/in zustande, so ist der/die Kunde/in zum Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision verpflichtet.
(1) Die Angebote und Informationen des/der Makler/in sind streng vertraulich und nur für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung des/der Makler/in untersagt.
(2) Gibt der/die Kunde/in die vom Makler erhaltenen Informationen unbefugt an einen Dritten weiter und kommt infolgedessen ein Hauptvertrag zwischen dem Dritten und dem /der Eigentümer/in zustande, so ist der/die Kunde/in zum Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision verpflichtet.
§ 5 Gleichwertigkeit
Dem/der Makler/in steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleich-wertiges, gleichartiges, ähnliches oder zusätzliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.
§ 6 Haftung
Der/die Makler/in haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der/die Makler/in– ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen seinen Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt der/die Makler/in keine Haftung.
§ 7 Vorkenntnis
(1) Ist dem/der Kunden/in die durch den/die Makler/in nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages bereits von anderer Seite bekannt (Vorkenntnis), ist er/sie verpflichtet, dem/der Makler/in dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Erhalt des Angebots/Exposés, in Textform (z. B. per E-Mail) anzuzeigen.
(2) Auf Verlangen des/der Makler/in hat der/die Kunde/in die Vorkenntnis unter Angabe der Informationsquelle und des Datums der Erlangung nachzuweisen.
(3) Unterlässt der/die Kunde/in diese unverzügliche Mitteilung schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) und erbringt der/die Makler/in infolgedessen weitere vertragstypische Leistungen (z. B. Durchführung von Besichtigungen, Aufbereitung von Unterlagen, Verhandlungen mit dem/der Eigentümer/in), die sich aufgrund der bestehenden Vorkenntnis als nutzlos erweisen, ist der/die Kunde/in verpflichtet, dem/der Makler/in den hierdurch entstandenen Schaden (z. B. nachweisbare Aufwendungen, Fahrtkosten und Arbeitszeit) zu ersetzen.
Dem/der Makler/in steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleich-wertiges, gleichartiges, ähnliches oder zusätzliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.
§ 6 Haftung
Der/die Makler/in haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der/die Makler/in– ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen seinen Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt der/die Makler/in keine Haftung.
§ 7 Vorkenntnis
(1) Ist dem/der Kunden/in die durch den/die Makler/in nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages bereits von anderer Seite bekannt (Vorkenntnis), ist er/sie verpflichtet, dem/der Makler/in dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Erhalt des Angebots/Exposés, in Textform (z. B. per E-Mail) anzuzeigen.
(2) Auf Verlangen des/der Makler/in hat der/die Kunde/in die Vorkenntnis unter Angabe der Informationsquelle und des Datums der Erlangung nachzuweisen.
(3) Unterlässt der/die Kunde/in diese unverzügliche Mitteilung schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) und erbringt der/die Makler/in infolgedessen weitere vertragstypische Leistungen (z. B. Durchführung von Besichtigungen, Aufbereitung von Unterlagen, Verhandlungen mit dem/der Eigentümer/in), die sich aufgrund der bestehenden Vorkenntnis als nutzlos erweisen, ist der/die Kunde/in verpflichtet, dem/der Makler/in den hierdurch entstandenen Schaden (z. B. nachweisbare Aufwendungen, Fahrtkosten und Arbeitszeit) zu ersetzen.
§ 8 Doppeltätigkeit
Der/die Makler/in ist berechtigt, sowohl für den/die Verkäufer/in als auch für den/die Käufer/in bzw. für den/die Vermieter/in und den/der Mieter/in entgeltlich tätig zu werden, sofern hierdurch kein Interessenkonflikt entsteht. Bei der Vermittlung von Wohnimmobilienkaufverträgen beachtet der/die Makler/in die gesetzlichen Vorgaben nach den §§ 656c, 656d BGB zur hälftigen Teilung der Provision zwischen Käufer/in und Verkäufer/in.
§ 9 Aufgabe der Vermittlungsabsicht
Der/die Kunde/in verpflichtet sich, den/die Makler/in umgehend zu informieren, wenn er/sie seine/ihre Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der/die Verkäufer/in einer Immobilie unter Umgehung des/der Makler/in das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an den/die Makler/in einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der/die Verkäufer/in einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1,19 % des vereinbarten Kaufpreises inkl. MwSt., bei Vermietung 1,19 Monatskaltmieten inkl. MwSt., zu zahlen. Dem/der Kunden/in bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch dem/der Makler/in unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 10 Alleinauftrag
Der/die Kunde/in verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der/die Kunde/in verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.
§11 Mehrwertsteuer
Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.
§ 12 Geldwäschegesetz (GWG)
Der/die Makler/in ist als Immobilienmakler/in nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, vor Begründung der Geschäftsbeziehung die Identität des/der Kunden/in festzustellen. Der/die Kunde/in ist verpflichtet, dem/der Makler/in auf Verlangen die entsprechenden Ausweisdokumente zur Verfügung zu stellen und Auskunft zu erteilen.
Der/die Makler/in ist berechtigt, sowohl für den/die Verkäufer/in als auch für den/die Käufer/in bzw. für den/die Vermieter/in und den/der Mieter/in entgeltlich tätig zu werden, sofern hierdurch kein Interessenkonflikt entsteht. Bei der Vermittlung von Wohnimmobilienkaufverträgen beachtet der/die Makler/in die gesetzlichen Vorgaben nach den §§ 656c, 656d BGB zur hälftigen Teilung der Provision zwischen Käufer/in und Verkäufer/in.
§ 9 Aufgabe der Vermittlungsabsicht
Der/die Kunde/in verpflichtet sich, den/die Makler/in umgehend zu informieren, wenn er/sie seine/ihre Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der/die Verkäufer/in einer Immobilie unter Umgehung des/der Makler/in das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an den/die Makler/in einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der/die Verkäufer/in einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1,19 % des vereinbarten Kaufpreises inkl. MwSt., bei Vermietung 1,19 Monatskaltmieten inkl. MwSt., zu zahlen. Dem/der Kunden/in bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch dem/der Makler/in unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 10 Alleinauftrag
Der/die Kunde/in verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der/die Kunde/in verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.
§11 Mehrwertsteuer
Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.
§ 12 Geldwäschegesetz (GWG)
Der/die Makler/in ist als Immobilienmakler/in nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, vor Begründung der Geschäftsbeziehung die Identität des/der Kunden/in festzustellen. Der/die Kunde/in ist verpflichtet, dem/der Makler/in auf Verlangen die entsprechenden Ausweisdokumente zur Verfügung zu stellen und Auskunft zu erteilen.
§ 13 Datenschutz
Informationen über die Art, den Umfang, den Zweck und die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte des/der Kunden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind in der separaten Datenschutzerklärung des/der Makler/in enthalten. Diese ist jederzeit auf der Website des/der Makler/in abrufbar oder wird dem/der Kunden/in auf Wunsch in Textform ausgehändigt.
§ 14 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Schließt der/die Makler/in den Vertrag mit dem/der Kunden/in als Verbraucher (nicht in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit) und handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag (z.B. per E-Mail, Telefon) oder einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen, steht dem/der Kunden/in ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der/die Maklerin wird den/die Kunden/in hierüber gesondert in Textform belehren.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 16 Gerichtsstand
Der/die Makler/in und sein/ihre Kunde/in sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der IMMO.OFFICE Solingen Immobilienmaklerin Gabriele Stock, Ober der Mühle 10, 42699 Solingen in Solingen ist.
Informationen über die Art, den Umfang, den Zweck und die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte des/der Kunden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind in der separaten Datenschutzerklärung des/der Makler/in enthalten. Diese ist jederzeit auf der Website des/der Makler/in abrufbar oder wird dem/der Kunden/in auf Wunsch in Textform ausgehändigt.
§ 14 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Schließt der/die Makler/in den Vertrag mit dem/der Kunden/in als Verbraucher (nicht in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit) und handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag (z.B. per E-Mail, Telefon) oder einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen, steht dem/der Kunden/in ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der/die Maklerin wird den/die Kunden/in hierüber gesondert in Textform belehren.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 16 Gerichtsstand
Der/die Makler/in und sein/ihre Kunde/in sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der IMMO.OFFICE Solingen Immobilienmaklerin Gabriele Stock, Ober der Mühle 10, 42699 Solingen in Solingen ist.
